Elektronisches Grundbuch | Notar

Wir nehmen als Notare am elektronischen Abrufverfahren in Grundbuchsachen teil und können in folgenden Ländern sämtliche Grundbücher einsehen und überdies feststellen, ob Anträge zum Grundbuch gestellt sind:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Berlin
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
  • Thüringen

Die Möglichkeit der online Grundbucheinsicht beschleunigt sowohl die Erstellung von Vertragsentwüfen als auch den Nachweis des Vollzuges für Eigentümer und dingliche Berechtigte. Erforderlichenfalls können auf der Basis auch Notarbescheinigungen kurzfristig erstellt werden. Über erfolgte Eintragungen werden wir vorab per E-Mail zeitgleich mit der Einstellung in das elektronische Grundbuch informiert, so dass wir das elektronische Grundbuch sogleich einsehen und beglaubigte Grundbuchabdrucke fertigen können.